Die umfassendste Positivliste für bewertete Stoffe ist die Liste der Europäischen Union zur Kunststoffverordnung. Diese Liste gilt für alle Materialien mit Lebensmittelkontakt, für die keine spezifischen Maßnahmen vorhanden sind. Falls Stoffe dort nicht aufgeführt sind, weil sie nicht für Kunststoffe verwendet werden, müssen Sie die nationale Gesetzgebung prüfen oder eine eigene toxikologische Bewertung durchführen. Für Papier und Pappe findet häufig die deutsche BfR-Empfehlung 36 Anwendung. Bei Kunststofffolien kann die Kunststoffverordnung angewandt werden, bei Cellulose die Richtlinie für regenerierte Cellulose.
Als Mitglied des europäischen Klebstoffverbands FEICA sind wir stets über gesetzliche Fragen informiert. Wir können Einfluss auf die Entwürfe geplanter Gesetze nehmen und uns in die Diskussion über neue Gesetze hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf unsere Produkte einbringen. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über FEICA erfahren möchten.
Das Hauptziel von REACH-Bewertungen besteht darin, eine sichere Exposition sowohl für Arbeitnehmer als auch für die allgemeine Bevölkerung abzuleiten. Die toxikologischen Tests müssen daher den Hauptweg für eine Exposition abbilden. Der orale Kontakt spielt hierbei häufig eine eher untergeordnete Rolle. Dennoch können wir grundsätzlich auch Daten aus Inhalations- oder dermatologischen Studien ableiten, da im Falle des Lebensmittelkontakts der wichtigste Faktor die Dosis ist, die oral vom Körper aufgenommen wird. Wenn Daten aus Inhalations- oder dermatologischen Studien und toxikokinetische Daten vorliegen, die zeigen, wie viel des jeweiligen Stoffes nach der Aufnahme in den Körper gelangt, z. B. durch Hautpenetration, können wir diese Daten verwenden. Wenn keine toxikokinetischen Studien vorliegen, können wir diese Daten dennoch verwenden, jedoch muss die unsichere Datenlage durch das Einbringen zusätzlicher Sicherheitsfaktoren dargestellt werden.
In der europäischen Gesetzgebung wird nicht zwischen direktem und indirektem Lebensmittelkontakt unterschieden. Solange die spezifischen Grenzwerte eingehalten werden, ist Lebensmittelkontakt zulässig. Wird ein Migrationsgrenzwert für einen bestimmten Stoff überschritten, muss die Kontaktfläche angepasst werden.
Wenn ein Produkt für den Lebensmittelkontakt geprüft wurde, sperren wir die Rezeptur und prüfen sie erneut, sobald neue Informationen über Rohstoffe vorliegen, Änderungen an der Formulierung vorgenommen wurden oder sich die rechtlichen Vorschriften ändern.
Unternehmen aus der Lebensmittelverpackungsbranche und Getränkehersteller benötigen unsere lebensmittelrechtliche Erklärung, um für die Lieferkette „angemessene Informationen“ zur Risikobewertung ihrer Produkte bereitstellen zu können. Ohne die Angaben aus unserer Risikobewertung können sie ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur lebensmittelrechtlichen Erklärung.
Ein effektiver Informationsaustausch innerhalb der gesamten Lieferkette ist wichtig, um die Risikobewertung für das Endprodukt zu optimieren. Je reibungsloser dieser Informationsfluss ist, desto präziser kann die Bewertung erfolgen. Die EU-Leitlinien für den Informationsaustausch in der Lieferkette legen die Rollen und Verantwortlichkeiten aller Mitglieder fest und bieten somit den Rahmen für eine effektive Zusammenarbeit.
Im Allgemeinen wird Migration als ein Diffusionsprozess betrachtet, der vor allem von der Kontaktzeit, der Kontakttemperatur, den chemischen Eigenschaften der Verbindungen und der Molekülgröße beeinflusst wird. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Moleküle mit einem Molekulargewicht von über 1000 Dalton nicht zur Migration beitragen.
Eine absolute Barriere gegenüber der Stoffmigration sind Metallfolien wie Aluminiumfolie oder Materialien wie Glas. Aluminium kann jedoch bei direktem Kontakt mit säurehaltigen Lebensmitteln korrodieren, was die Barrierefunktion beeinträchtigen kann. Zudem können Beschädigungen wie kleine Löcher in der Metallfolie zu Migration führen, insbesondere bei metallisierten Folien. Die Effektivität von funktionellen Barrieren wie dicken PET-Schichten hängt von den Anwendungsbedingungen und der Haltbarkeit des verpackten Lebensmittels ab. Materialien wie EVOH weisen zwar gute Barriereeigenschaften auf, diese verschlechtern sich jedoch erheblich bei Kontakt mit Feuchtigkeit.
Aus toxikologischer Sicht ist ein Stoff, der mit einer Grenze von 0,01 ppb nicht nachgewiesen wird, unbedenklich. Dies gilt sogar für Gefahrstoffe – mit Ausnahme von CMR-Stoffen –, da kein relevantes Gesundheitsrisiko zu erwarten ist.
Da die Flaschen nach der Abfüllung und mit bereits aufgesetztem Kronkorken etikettiert werden, ist ein direkter Kontakt zwischen dem Klebstoff und dem Flascheninhalt nicht realistisch. Glas- und PET-Wände bilden hier eine absolute Barriere. Es besteht jedoch die Möglichkeit eines indirekten Kontakts, wenn der Kronkorken mit Aluminiumfolie bedeckt ist, da das Getränk beim Ausgießen aus der Flasche mit der zerrissenen Folie in Berührung kommen könnte. Dies wird in der Regel dadurch vermieden, dass der Teil der Aluminiumfolie, der den Kronkorken bedecken soll, frei von Klebstoff bleibt. In jedem Fall benötigen die Getränkehersteller unsere lebensmittelrechtliche Erklärung, um für die Lieferkette „angemessene Informationen“ zur Risikobewertung ihrer Produkte bereitstellen zu können. Ohne die Angaben aus unserer Risikobewertung können sie ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zu lebensmittelrechtlichen Erklärungen.
Produkte sollten immer dann geprüft werden, wenn sich die Zusammensetzung oder die Anwendung als Bestandteil des Verpackungsmaterials wesentlich ändert.
Die Durchführung einer Risikobewertung unter Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit ist stets ein komplexer Prozess, der den Grundprinzipien der toxikologischen Risikobewertung folgen sollte. Leider lässt sich kein allgemeiner Leitfaden erstellen, da die Durchführung immer von den individuellen Bedingungen abhängt. Die Durchführung einer Risikobewertung ohne toxikologische Kenntnisse birgt einige Herausforderungen. Wenn es keinen Toxikologen im Unternehmen gibt, sollten Sie einen Berater hinzuziehen. Wenn die betreffende Substanz mit einem Henkel-Klebstoff in Verbindung steht, stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unserem Fachwissen zur Verfügung.
Im Allgemeinen ist das Unternehmen, das das Material mit Lebensmittelkontakt auf den Markt bringt, für die Einhaltung der jeweiligen Gesetzgebung verantwortlich und muss sicherstellen, dass keine Gesundheitsrisiken mit den Materialien verbunden sind. Dazu gehört auch eine Beurteilung der unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe. Natürlich können Sie nur dann eine Substanz beurteilen, wenn Sie wissen, dass diese Substanz in dem Material vorhanden ist. Daher sollten Sie die für Ihr Material relevanten unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe kennen. Uns ist nicht bekannt, dass es erforderlich ist, eigene analytische Untersuchungen durchzuführen, um unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe zu ermitteln. Eventuell reicht es also aus, sich auf die Angaben der Lieferantenzertifikate zu verlassen. In Hinblick auf eine mögliche Haftung können sich jedoch eventuell rechtliche Probleme ergeben, wenn sich herausstellt, dass die Deklaration Ihres Lieferanten falsch ist, vielleicht einfach weil er nicht über die benötigten Informationen verfügt. Wir empfehlen Ihnen, dies von Fall zu Fall zu entscheiden, je nachdem, wie die Beziehung zu Ihrem Lieferanten ist und ob dieser Ihr vollstes Vertrauen genießt. Darüber hinaus können sich sporadische analytische Stichproben als hilfreich erweisen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Thema Verwendung lebensmittelsicherer Materialien für Verpackungen.
Im Allgemeinen ist das Unternehmen, das das Material mit Lebensmittelkontakt auf den Markt bringt, für die Einhaltung der jeweiligen Gesetzgebung verantwortlich und muss sicherstellen, dass keine Gesundheitsrisiken mit den Materialien verbunden sind. Dazu gehört auch eine Beurteilung der unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe (NIAS).
Viele Chemikalien können die organoleptischen Eigenschaften von Lebensmitteln beeinflussen, die spezifischen Auswirkungen hängen von der jeweiligen Art des Lebensmittels ab.
Je mehr Informationen zu den verwendeten Rohstoffen vorliegen, einschließlich Erklärungen zum Lebensmittelkontaktstatus oder Angaben zu Nebenprodukten oder Verunreinigungen, desto schneller kann eine Bewertung durchgeführt werden. Es ist jedoch schwierig, einen festen Zeitrahmen anzugeben. Wenn beispielsweise toxikologische Bewertungen erforderlich sind, aber keine entsprechenden Daten dazu dokumentiert sind, müssen eventuell zeitaufwendige Studien durchgeführt werden.
Das ist von der Interaktion des Simulanzmittels im Lebensmittel mit dem Verpackungsmaterial und seinen Komponenten abhängig. Beispielsweise haben saure Lebensmittelsimulanzmittel wie eine 3-%ige Essigsäure die Tendenz, Amine zu protonieren, was zu einer besseren Löslichkeit in wässrigen Simulanzmitteln führt. Organische Lösungsmittel oder Lösungsmittel mit einem hohen Ethanolgehalt lösen wiederum lipophile Verbindungen leicht auf.
Unsere Rohstofflieferanten in Europa verpflichten sich dazu, uns über jegliche Änderungen an den Rohstoffen, sei es Konservierungsmittel oder Stabilisatoren, umgehend zu informieren. Im Falle von Änderungen leiten wir sofort eine erneute Risikobewertung ein und aktualisieren unsere Erklärungen entsprechend, damit unsere Kunden ihre Produkte gegebenenfalls erneut bewerten können.
Wenn ein Produkt für den Lebensmittelkontakt geprüft wurde, sperren wir die Rezeptur und prüfen sie erneut, sobald neue Informationen über Rohstoffe vorliegen, Änderungen an der Formulierung vorgenommen wurden oder sich die rechtlichen Vorschriften ändern.
Zum Nachweis von PAA in Laminaten für Lebensmittelverpackungen werden zwei verschiedene Methoden angewendet: die photometrische Methode und die HPLC-Methode. Die photometrische Methode wird oft als BfR-Methode bezeichnet, da sie vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschrieben wird. Es handelt sich um eine schnelle Screening-Methode, die kostengünstig, aber anfällig für falsch positive Ergebnisse ist. Sie weist eine begrenzte Empfindlichkeit auf und unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen PAA, sondern liefert die Gesamtmenge aller PAA. Sollten die photometrischen Ergebnisse nicht zuverlässig erscheinen, kann das HPLC-Verfahren (High Pressure Liquid Chromatography, Hochdruckflüssigkeitchromatographie) angewendet werden. Diese Methode zeichnet sich durch ihre hohe Empfindlichkeit aus, zeigt nahezu keine Interferenzen und ermöglicht die Unterscheidung von PAA.
Die Probenvorbereitung ist in beiden Verfahren identisch: Die PAA werden aus einem frisch hergestellten Laminat mit 3-%iger Essigsäure extrahiert. Anschließend werden jedoch unterschiedliche Schritte durchgeführt. Bei der BfR-Methode werden die Amine in eine violette Farbe umgewandelt, und die Kalibrierung erfolgt mit einem Referenzamin, nämlich Anilinhydrochlorid, was die Referenzfarbe ergibt. Bei den Aminen, die bei der Aushärtungsreaktion eines Polyurethansystems auftreten, handelt es sich um MDA- und TDA-Isomere, die unterschiedlich auf die Färbung reagieren. Eines dieser Isomere hat einen Responsefaktor von etwa 20 % im Vergleich zum Anilinhydrochlorid. Gemäß der EU-Gesetzgebung liegt der Grenzwert bei 10 ppb. Bei der photometrischen Prüfmethode wird nicht zwischen den verschiedenen PAA unterscheiden, es muss also angenommen werden, dass es sich bei dem Amin mit dem niedrigsten Responsefaktor um das Amin im Laminat handelt. Die Berechnung erfolgt daher mit dem Faktor 5, um sicherzustellen, dass der Grenzwert von 10 ppb nicht überschritten wird. Die HPLC-Methode ist präziser, und der angegebene Grenzwert von 10 ppb kann als Nachweisgrenze betrachtet werden. Die Nachweisgrenze für einzelne PAA liegt bei 1,5 ppb.
Können aromatische SF-Systeme zur Sterilisation verwendet werden? Aromatische SF-Systeme können nur begrenzt zur Sterilisation verwendet werden. Bei hohen Temperaturen können vollständig ausgehärtete aromatische PU-Klebstoffe zerfallen und sich in ihre Ausgangsstoffe, OH und NCO, zurückzersetzen. Dies wird kritisch, wenn die Partikel der Gefahrstoffe oder sogar Giftstoffe klein genug sind, um in das Lebensmittel überzugehen. Wenn neu gebildetes (aromatisches) NCO auf ein Wassermolekül trifft, kann daraus ein aromatisches Amin hervorgehen, welches möglicherweise krebserregend ist. Daher sollten aromatische PUs nicht für die Sterilisation mit hohen Temperaturen verwendet werden, für diesen Zweck sind aliphatische Systeme besser geeignet. Alternativ können speziell entwickelte aromatische Systeme sicher verwendet werden, solange die Temperaturen auf etwa ~121 °C begrenzt sind.
Nicht unbedingt. Wenn der PAA-Wert nach der Sterilisation mit einem Photometer kontrolliert wird und unter 2 ppb liegt, ist das Laminat lebensmittelsicher. Nur wenn Werte über 2 ppb ermittelt werden, ist nicht klar, ob es sich um echte Werte handelt oder um falsch positive Ergebnisse (die beispielsweise von den Additiven einer CPP-Folie stammen könnten).
Polyamid zieht Wasser an und behält es in seiner Struktur, wodurch es eine Art Wasserpuffer ist. Wenn ein PU-Klebstoff auf eine Nylonfolie aufgetragen wird, gibt es sozusagen einen Wettbewerb zwischen der Polyiamid-Folie und dem PU-Klebstoff um Wasser. Das PU kann ohne ausreichend Wasser nicht vollständig aushärten. Wenn das Wasser also anderweitig zurückgehalten wird, dauert das Aushärten länger.
Triacetin ist gemäß der EU-Verordnung Nr. 1129/2011 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, jedoch ausschließlich für die Verwendung in Kaugummi. Für andere Lebensmittel muss der spezifische Migrationsgrenzwert gemäß der Kunststoffverordnung berücksichtigt werden. Triacetin ist in der Kunststoffverordnung unter FCM 40 aufgeführt und hat keinen spezifischen Migrationsgrenzwert. In solchen Fällen ist es erlaubt, dass der Stoff bis zum Grenzwert für die Gesamtmigration (60 mg/kg) in die Lebensmittel übergeht.
Aufgrund des hohen Prozentsatzes an Weichmachern in der Formulierung ist eine Worst-Case-Berechnung nicht praktikabel. Da bekannt ist, dass Weichmacher schnell und vollständig in Lebensmittel übergehen können, sind Migrationstests bei der Verwendung von weichmacherhaltigen Klebstoffen unerlässlich.
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